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Montage und Intriebnahmesätze

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Referenzen

Gültig ab 01.01.2007

Diese Preisliste gilt nur in Verbindung mit unseren „ Allgemeinen Bedingungen für die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten“.

Die Preisliste basiert auf der derzeitigen Kostenlage und ist Änderungen unterworfen. Dies gilt insbesondere bei Änderung der tariflichen und gesetzlichen Voraussetzungen. 

Montage im Stundennachweis

Wird die Montage im Stundennachweis ausgeführt, so berechnen wir für das von uns entsendete Montagepersonal folgende Sätze je Normalstunde: 

1. Inbetriebnehmer   56,00
2. Revisor 54,00
3. Schweißer  54,00
4. Schlosser 50,00
5. Feuerungsmaurer 55,00
6. Elektroinstallateur 48,00
7. Ingenieurstunde 65,00
8. Prüftechniker ( inkl. Material und Werkzeugkosten ) 68,00

Vorstehend genannter Verrechnungssatz versteht sich für jede Rüst-, Reise-, Arbeits- und Wartestunde bzw. für jeden Reise-, Arbeits- und Wartetag, unter Zugrundelegung einer normalen Arbeitszeit von 36 Stunden pro Woche, und zwar Montag bis Donnerstag je 7,5 Std., Freitag 6 Std. 

Bei Überschreitung der Normal-Arbeitszeit erheben wir auf die Verrechnungssätze für Normalstunden folgende tariflichen Zuschläge:

für die 1. und 2. Mehrarbeitsstunde 25 %
für jede weitere tägliche Mehrarbeitsstunde 50 %
für jede Spätschichtarbeitsstunde ( 14.00 – 20.00 Uhr ) 15 %
für jede Nachtarbeitsstunde ( 20.00 – 6.00 Uhr ) 25 %
für jede Nachtschichtarbeitsstunde im Anschluß an
die verfahrene Tagschicht
50 %
für jede Arbeitsstunde an Sonntagen 70 %
für jede Arbeitsstunde an hohen Feiertagen 100 %

(hohe Feiertage sind: Karfreitag, 2. Ostertag, Christi Himmelfahrt, 2. Pfingsttag, Fronleichnam, 3. Oktober, Allerheiligen, 2. Weihnachtstag und weitere regionale Feiertage)

für jede Arbeitsstunde an höchsten Feiertagen

150 %

(höchste Feiertage sind: Silvesternacht ab 20.00 Uhr und Neujahr, 1. Ostertag, 1. Mai, 1. Pfingsttag, Heiliger Abend ab 17.00 und 1. Weihnachtstag )

Spesensätze für Angestellte

Mehrtägige Dienstreise

Zur Bestreitung für Verpflegung und Unterkunft berechnen wir je Kalendertag:

Tagesspesen
28,00
Unterkunft
80,00

Eintägige Dienstreise

Bei allabendlicher Rückkehr an den Heimatort berechnen wir für Verpflegung:

Tagesspesen
18,00
anteilig je angefangene Stunde
1,80

Fahrgelder

KM-Geld

bei Benutzung eines Kombi-, Revisions- bzw. Entstördienstwagens 
0,50
für jeden Mitfahrer (pro gef. km)
0,21

Grundsätzlich berechnen wir die zum Zeitpunkt der Arbeitsausführung gültigen Verrechnungssätze, die wir im Bedarfsfall anzufragen bitten.

Erschwerniszulagen

Für Arbeitsstunden unter erschwerten Bedingungen werden folgende, in den Stundenlohnarbeiten zu bescheinigende Mindestzulagen berechnet incl. lohngebundene Kosten und Verwaltungsgemeinkosten:

a. Bei Reparaturarbeiten, die in verschmutzten Anlagenteilen durchgeführt werden
1,30
b. bei Montagearbeiten, die durch Wärme- und Schmutzeinwirkung benachbarter Anlagenteile behindert werden
1,45
c. bei Reparaturarbeiten, die in verschmutzten Anlagenteilen, unter Hitzeeinwirkung (über 30° C) durchgeführt werden
1,75
d. bei Reinigungs- und Überholungsarbeiten, die in stark verschmutzten Anlagenteilen durchgeführt werden, wie Entfernen von Schlacke, Flugstaub, alter Stampfmasse, Öl, Fett, Säure und Destillationsrückständen
2,10

Bei Durchführung von Arbeiten unter vorstehend nicht aufgeführten Erschwernissen erfolgt in gegenseitiger  Abstimmung eine Sondervereinbarung.

Mehrwertsteuer

Die jeweils gültige Mehrwertsteuer kommt in allen Fällen gesondert zur Berechnung.

Sonstiges

Bei Änderungen des BMTV behalten wir uns das Recht vor, unsere Verrechnungssätze entsprechend anzupassen.

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